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Energieeffizienzgesetz – das bedeutet es für Rechenzentren

Rechenzentren gehören zu den großen Stromverbrauchern und haben einen signifikanten Anteil am Gesamtenergieverbrauch. Laut dem Branchenverband Bitkom e. V. entfallen in Deutschland drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs auf diesen Bereich. Dies ist einer der Gründe, warum die Bundesregierung im Jahr 2023 das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, auf den Weg gebracht hat.

1. Was genau ist das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren?

Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland ist seit dem 18. November 2023 in Kraft. Damit erfolgte die nationale Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie, die von der EU 2018 festgelegt wurde. Ziel des Gesetzes ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Dafür definiert das Energieeffizienzgesetz eine Reihe von Maßnahmen sowie einen Zeitplan, der verpflichtend gilt. Die Europäische Union hat mit der Energieeffizienzrichtlinie vorgegeben, den Primärenergieverbrauch EU-weit bis 2030 um 32,5 Prozent zu senken. Dementsprechend orientieren sich auch die Maßnahmen des Energieeffizienzgesetzes an diesem Zeitplan.

2. Welche Vorgaben macht das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren?

Das Energieeffizienzgesetz definiert einen ganzen Katalog von Pflichten. Da sind zunächst die Vorgaben, in welcher Form Rechenzentren Energie beziehen. Seit Januar 2024 gilt, dass Rechenzentren mindestens 50 Prozent des jährlichen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Zum 1. Januar 2027 steigert sich diese Vorgabe auf 100 Prozent.

Seit Mai 2024 sind Betreiber verpflichtet, Kennzahlen zur Energieeffizienz an das Energieeffizienzregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln. Dies beinhaltet Informationen zur Abwärmenutzung und Abwärmevermeidung. Die Übermittlung ist auf digitalem Weg online über ein eigenes Portal möglich. Ebenfalls seit Mai 2024 gilt für private Rechenzentren ab einer Anschlussleistung von 1.000 kW, dass ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem zum Einsatz kommen muss.

Ab dem 1. Juli 2026 macht das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren, die nach diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen, Vorgaben für den PUE- und ERF-Wert. PUE steht für Power Usage Effectiveness und ERF für Energy Reuse Factor. PUE beziffert spezifisch die Energieeffizienz in einem Rechenzentrum. Es gibt das Verhältnis zwischen der Energie, die von der IT verbraucht wird, und dem Gesamtenergieverbrauch der Anlage an. Stromverteilungseinheiten messen den Verbrauch der Server und anderer Technik, während der Gesamtenergieverbrauch über den Stromzähler festgestellt wird. Die Infrastruktur im Rechenzentrum, wie Klimatechnik, benötigt zusätzlich Energie und treibt den Gesamtenergieverbrauch nach oben. Das Verhältnis ergibt den PUE. Für neue Rechenzentren gibt das Energieeffizienzgesetz ab dem 1. Juli 2026 einen PUE-Wert von maximal 1,2 vor. Ein Rechenzentrum, das schon vor dem 1. Juli 2026 in Betrieb war, muss zum 1. Juli 2027 eine PUE von 1,5 erreichen. Ab dem 1. Juli 2030 gilt für Altanlagen ein PUE-Wert von kleiner oder gleich 1,3.

Der ERF-Wert legt den Anteil an Energie fest, der vor Ort wiederverwertet wird. Die Berechnung erfolgt nach der DIN EN 50600-4-6. In erster Linie geht es hier um eine sinnvolle Abwärmenutzung. Die Server geben enorme Mengen Wärme ab, die durch Elektrizität im Betrieb eingespeist wurde. Dieser ERF-Wert muss zunächst mindestens zehn Prozent betragen, also zehn Prozent der primär aufgewendeten Energie müssen wiederverwertet werden. Die Wiederverwertung nach den ERF-Vorgaben kann im eigenen Betrieb oder durch Abgabe an Dritte erfolgen. Beispielsweise zählt die Einspeisung in ein lokales Wärmenetz als Reduzierung der Abwärme. Ab dem 1. Juli 2027 steigt der ERF-Wert für neue Zentren auf 15 Prozent, ab dem 1. Juli 2028 gibt das EnEfG 20 Prozent vor.

3. Pflicht für ein Energie- oder Umweltmanagementsystem

Im Energieeffizienzgesetz findet sich weiterhin der §12, der die Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems vorschreibt. Hinter diesen Systemen verbergen sich Zertifizierungen durch unabhängige Institutionen. Diese führen Audits durch und koordinieren Ziele mit dem Betreiber, um den betrieblichen Umweltschutz voranzutreiben oder Energieeffizienzziele zu erreichen.

Zwei Optionen in diesem Bereich sind die Zertifizierung nach ISO 14001 oder die Umsetzung der europäischen Umweltmanagement-Verordnung EMAS. Die EMAS beinhaltet die ISO 14001 und geht über diese hinaus. So zählt zu dieser Zertifizierung zusätzlich eine jährliche Veröffentlichung einer Umwelterklärung und Validierung der erreichten Ziele durch einen Umweltgutachter über die zertifizierende Institution. Auf diese Weise trägt ein Energie- oder Umweltmanagementsystem zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz bei.

4. Wer ist vom Energieeffizienzgesetz betroffen?

Das EnEfG bezieht sich grundsätzlich auf öffentliche Gebäude. Der Abschnitt vier im EnEfG beschäftigt sich explizit mit Rechenzentren. Die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes müssen Unternehmen einhalten, die eine nicht redundante elektrische Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt besitzen. Diese Regelung gilt pro Standort, sodass die Nennanschlussleistung von Betreibern mehrerer Rechenzentren nicht addiert wird. Das kann bedeuten, dass das Energieeffizienzgesetz an einem Standort gilt und in einem kleineren Rechenzentrum nicht.

Eine Ausnahme betrifft Rechenzentren, die eine elektrische Nennanschlussleistung unter 300 Kilowatt besitzen, aber einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden im Jahr aufweisen. Diese fallen unter die allgemeine Definition des Energieeffizienzgesetzes und müssen Umsetzungspläne für die Energieeinsparung veröffentlichen.

Außerdem sind Betreiber von Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems befreit, wenn mindestens 50 Prozent der Abwärme an ein lokales Wärmenetz abgegeben wird und die Abwärmemeldung in den letzten drei Jahren zusätzlich 7,5 Gigawattstunden nicht überschritten hat.

Die Rechenzentren der TelemaxX unterliegen beispielsweise ebenfalls dem Energieeffizienzgesetz und sind bereits nach den Vorgaben der EMAS zertifiziert. Bereits seit Beginn des Jahres 2024 setzt TelemaxX auf 100 Prozent Ökostrom und erfüllt damit mehr als die aktuellen Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren.

5. Das Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren – welche Auswirkungen hat dies für Branchen und Kunden?

Mit dem Energieeffizienzgesetz für Rechenzentren setzt der Gesetzgeber recht hohe Anforderungen an die Betreiber. Bei Unternehmen und Kunden herrscht die Angst vor, dass durch die Vorgaben Dienste teurer werden. Jedoch ist Energie vor allem ein Kostenfaktor, den Betreiber an die Kunden weitergeben. Senkt ein Rechenzentrum also den Energieverbrauch und findet sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für die Abwärme, eventuell auch als zusätzliche Einnahmequelle, reduzieren sich die Preise für Services eher.

Die Themen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit betreffen jede Branche, alle Unternehmen sowie auch Verbraucher. Gerade ein verantwortungsvoller Umgang mit endlichen Ressourcen und wertvoller Primärenergie ist im Interesse von uns allen. Dies reduziert die Umweltbelastung, sorgt für einen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und sichert so die Zukunft.

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